STARTPLATZ – RÜCKTRITTVERSICHERUNG
EINZELVERSICHERUNG
JAHRESVERSICHERUNG
inkl. Sportgepäck
Ihre Kosten für den Startplatz werden Ihnen aus dem Startplatz- Rücknahme-Schutz nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Unfall, Arbeitslosigkeit oder erheblichem Schaden am Eigentum bezahlt.
Wenn Sie z. B. vor einem geplanten Marathon krank werden oder Ihre mitgeführte Sportbekleidung abhandenkommt, schützt Sie die Jahresversicherung für Sportveranstaltungen vor den Kosten.
VERSICHERTE LEISTUNGEN
- Stornokosten bei Nichtantritt der Veranstaltung
VERSICHERTE LEISTUNGEN
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bis zur Höhe der versicherten Startgebühr bei Nichtantritt der Veranstaltung aus versichertem Grund (max. bis 500,– EUR)
VERSICHERTE EREIGNISSE
- Unerwartete und schwere Erkrankung
- Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
- Nichtversetzung oder Schulwechsel
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
VERSICHERTE EREIGNISSE
- Unerwartete und schwere Erkrankung
- Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
- Nichtversetzung oder Schulwechsel
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
SELBSTBEHALT
- Kein Selbstbehalt
SELBSTBEHALT
- Kein Selbstbehalt
DIE PRÄMIE
Produktbezeichnung | Startplatz* | Prämie |
Startplatzrücktritt** | 50€ | 5,90€ |
Startplatzrücktritt** | 75€ | 9,90€ |
Startplatzrücktritt** | 100€ | 12,90€ |
Startplatzrücktritt** | 125€ | 15,90€ |
Startplatzrücktritt** | 150€ | 18,90€ |
Startplatzrücktritt** | 175€ | 21,90€ |
Startplatzrücktritt** | 200€ | 24,90€ |
*Startplatz bis angegebene Kosten. **Sportveranstaltungen
VERSICHERTE LEISTUNGEN DER SPORTGEPÄCK-VERSICHERUNG
- Ersatz des Zeitwerts der zur Leichtathletik-Sportveranstaltung mitgeführten persönlichen Gegenstände inkl. Sportbekleidung bis max. 500,– EUR
- Ersatz der Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
- Kein Selbstbehalt
DER KAUFPROZESS
Die Teilnehmer entscheiden sich beim Anmelden für die Startplatz-Rücktrittversicherung. Der Veranstalter meldet uns die Teilnehmer, mittels einer Excel Liste. Der Teilnehmer erhält eine “Information zu Ihrer Versicherung inkl. eines Versicherungsnachweises„ (bsp. HASPA Marathon Hamburg)
VERSICHERTE EREIGNISSE
- Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung der Sportausrüstung durch strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen)
- Verkehrsunfälle
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
GELTUNGSBEREICH
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
SELBSTBEHALT
- Kein Selbstbehalt
GERSICHERUNGSSUMME
Die Höhe der Versicherungssumme muss dem Kartenpreis entsprechen. Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich der Entschädigungsbetrag im Verhältnis Ihrer Prämienzahlung zu dem sich aus der Prämienübersicht ergebenden Betrag (Unterversicherung).
DIE PRÄMIE
Produktbezeichnung | Prämie |
Startplatzrücktritt* | 24€/p.P. |
*Starplatz – Rücktrittversicherung Jahresversicherung inkl. Sportgepäck
EINZELVERSICHERUNG
Ihre Kosten für den Startplatz werden Ihnen aus dem Startplatz- Rücknahme-Schutz nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Unfall, Arbeitslosigkeit oder erheblichem Schaden am Eigentum bezahlt.
VERSICHERTE LEISTUNGEN
- Stornokosten bei Nichtantritt der Veranstaltung
VERSICHERTE EREIGNISSE
- Unerwartete und schwere Erkrankung
- Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
- Nichtversetzung oder Schulwechsel
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
SELBSTBEHALT
- Kein Selbstbehalt
DIE PRÄMIE
- Startplatz* bis 50€ = Prämie 5,90€
- Startplatz* bis 75€ = Prämie 9,90€
- Startplatz* bis 100€ = Prämie 12,90€
- Startplatz* bis 125€ = Prämie 15,90€
- Startplatz* bis 150€ = Prämie 18,90€
- Startplatz* bis 175€ = Prämie 21,90€
- Startplatz* bis 200€ = Prämie 24,90€
*Sportveranstaltungen
GERSICHERUNGSSUMME
Die Höhe der Versicherungssumme muss dem Kartenpreis entsprechen. Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich der Entschädigungsbetrag im Verhältnis Ihrer Prämienzahlung zu dem sich aus der Prämienübersicht ergebenden Betrag (Unterversicherung).
GELTUNGSBEREICH
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
DER KAUFPROZESS
Die Teilnehmer entscheiden sich beim Anmelden für die Startplatz-Rücktrittversicherung. Der Veranstalter meldet uns die Teilnehmer, mittels einer Excel Liste. Der Teilnehmer erhält eine “Information zu Ihrer Versicherung inkl. eines Versicherungsnachweises„ (bsp. HASPA Marathon Hamburg)
JAHRESVERSICHERUNG
inkl. Sportgepäck
Wenn Sie z. B. vor einem geplanten Marathon krank werden oder Ihre mitgeführte Sportbekleidung abhandenkommt, schützt Sie die Jahresversicherung für Sportveranstaltungen vor den Kosten.
VERSICHERTE LEISTUNGEN
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bis zur Höhe der versicherten Startgebühr bei Nichtantritt der Veranstaltung aus versichertem Grund (max. bis 500,– EUR)
VERSICHERTE EREIGNISSE
- Unerwartete und schwere Erkrankung
- Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
- Nichtversetzung oder Schulwechsel
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
SELBSTBEHALT
- Kein Selbstbehalt
VERSICHERTE LEISTUNGEN DER SPORTGEPÄCK-VERSICHERUNG
- Ersatz des Zeitwerts der zur Leichtathletik-Sportveranstaltung mitgeführten persönlichen Gegenstände inkl. Sportbekleidung bis max. 500,– EUR
- Ersatz der Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis 500,– EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
- Kein Selbstbehalt
VERSICHERTE EREIGNISSE
- Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung der Sportausrüstung durch strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen)
- Verkehrsunfälle
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
SELBSTBEHALT
- Kein Selbstbehalt
DIE PRÄMIE
Startplatz-Rücktritt Sportveranstaltung: Prämie: 24€/p.P.*
*Starplatz – Rücktrittversicherung Jahresversicherung inkl. Sportgepäck
SVL Sports Startplatz-Rücktrittversicherung – FAQ
EINZELVERSICHERUNG FAQ
JAHRESVERSICHERUNG FAQ
inkl. Sportgepäck
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Die Karten-Rücknahme-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie an der Veranstaltung aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht teilnehmen können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod.
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Versicherungsbedingungen.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, oder wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.
Ist bei der Jahresversicherung auch das Rad bis max 500 EUR in der Sportgepäck versichert?
§1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
3. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden
Wie viele Veranstaltungen sind in der Jahresversicherung versicherbar?
Es gibt keine Begrenzung der Veranstaltungsanzahl.
2. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Sportveranstaltungen, an denen innerhalb eines Jahres teil-genommen wird. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
Gibt es eine max. Versicherungssumme?
Ja die max. VS beträgt 500 € (Steht in der Versicherungsbestätigung)
Ist jede Sportveranstaltung versicherbar?
Ja jede Sportveranstaltung ist versicherbar.
§4 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für Reisen zu Sportveranstaltungen an denen aktiv teilgenommen werden soll.
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Die Karten-Rücknahme-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie an der Veranstaltung aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht teilnehmen können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod.
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Versicherungsbedingungen.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, oder wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
Was ist der Versicherungswert/Versicherungssumme bei der Sportgepäckversicherung?
§4 Versicherungswert/Versicherungssumme
Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort der versicherten Person anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).
Die HanseMerkur leistet Entschädigung je versicherten Schadenfall höchstens
a) bis zu der vereinbarten Versicherungssumme;
b) bis zu den Entschädigungsgrenzen, die in § 5 Ziffer 2
vorgesehen oder zusätzlich vereinbart sind.
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.
Ist bei der Jahresversicherung auch das Rad bis max. 500 EUR in der Sportgepäck versichert?
§1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
3. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden
Wie viele Veranstaltungen sind in der Jahresversicherung versicherbar?
Es gibt keine Begrenzung der Veranstaltungsanzahl.
2. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Sportveranstaltungen, an denen innerhalb eines Jahres teilgenommen wird. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
Gibt es eine max. Versicherungssumme?
Ja die max. VS beträgt 500 € (Steht in der Versicherungsbestätigung)
Ist jede Sportveranstaltung versicherbar?
Ja jede Sportveranstaltung ist versicherbar.
§4 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für Reisen zu Sportveranstaltungen an denen aktiv teilgenommen werden soll.
EINZELVERSICHERUNG FAQ
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Die Karten-Rücknahme-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie an der Veranstaltung aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht teilnehmen können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod.
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Versicherungsbedingungen.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, oder wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.
Ist bei der Jahresversicherung auch das Rad bis max 500 EUR in der Sportgepäck versichert?
§1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
3. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden
Wie viele Veranstaltungen sind in der Jahresversicherung versicherbar?
Es gibt keine Begrenzung der Veranstaltungsanzahl.
2. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Sportveranstaltungen, an denen innerhalb eines Jahres teil-genommen wird. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
Gibt es eine max. Versicherungssumme?
Ja die max. VS beträgt 500 € (Steht in der Versicherungsbestätigung)
Ist jede Sportveranstaltung versicherbar?
Ja jede Sportveranstaltung ist versicherbar.
§4 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für Reisen zu Sportveranstaltungen an denen aktiv teilgenommen werden soll.
JAHRESVERSICHERUNG FAQ
inkl. Sportgepäck
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Die Karten-Rücknahme-Versicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie an der Veranstaltung aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht teilnehmen können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod.
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 3 der Versicherungsbedingungen.
Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, oder wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
Was ist der Versicherungswert/Versicherungssumme bei der Sportgepäckversicherung?
§4 Versicherungswert/Versicherungssumme
Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort der versicherten Person anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).
Die HanseMerkur leistet Entschädigung je versicherten Schadenfall höchstens
a) bis zu der vereinbarten Versicherungssumme;
b) bis zu den Entschädigungsgrenzen, die in § 5 Ziffer 2
vorgesehen oder zusätzlich vereinbart sind.
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.
Ist bei der Jahresversicherung auch das Rad bis max. 500 EUR in der Sportgepäck versichert?
§1 Beschreibung des Versicherungsschutzes
3. Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden
Wie viele Veranstaltungen sind in der Jahresversicherung versicherbar?
Es gibt keine Begrenzung der Veranstaltungsanzahl.
2. Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele Sportveranstaltungen, an denen innerhalb eines Jahres teilgenommen wird. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
Gibt es eine max. Versicherungssumme?
Ja die max. VS beträgt 500 € (Steht in der Versicherungsbestätigung)
Ist jede Sportveranstaltung versicherbar?
Ja jede Sportveranstaltung ist versicherbar.
§4 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht für Reisen zu Sportveranstaltungen an denen aktiv teilgenommen werden soll.